Umweltsicherheit.

Prüfbericht-Vorlage

Jeder Badge hat eine Akte. Diese Vorlage hält genau die Felder fest, die die Community-Kriterien nennen – damit eine Einsparung nachvollziehbar ist, wenn sie vorliegt, und erkennbar, wenn sie nicht vorliegt.

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Kriterien Version 1.0 · Stand 18.09.2026 · Eigennachweis aus Messdaten, keine akkreditierte Zertifizierung

Was diese Vorlage festhält

Dieselben neun Felder stehen in den Kriterien. Fehlt eines, wird der Badge nicht ausgestellt – es gibt keine Abkürzung.

Zeitraum

Bewertungszeitraum und Referenzperiode, je mit Von und Bis, am selben Standort.

Messwerte

Netzbezug und Endenergieverbrauch in kWh – bereinigt, nicht geschätzt.

Methode

Vorjahresvergleich, Witterungsbereinigung, Umgang mit Nutzungsänderungen, nicht angerechnete Effekte.

Einsparung

Differenz in kWh und Prozent, verglichen mit den Schwellen der erreichten Stufe.

CO₂-Faktor

Der veröffentlichte Faktor des österreichischen Strommixes des Jahres (E-Control, Stromkennzeichnung).

Besonderheiten

Datenlücken über 24 h, Zubau, Produktionsänderung, Mieterwechsel, einmalige Effekte – ausgewiesen, nicht weggerechnet.

Badge-Nummer

Eindeutige Nummer des Nachweises. Über sie ist der Bericht beim genannten Prüfer nachfragbar.

Prüfer und Datum

Wer geprüft hat und wann – als Eigennachweis, nicht als Zertifizierung durch Dritte.

Die Vorlage

Prüfbericht – CO₂-Reduktions-Community

Ingenieurbüro – Umweltsicherheit, Leblweg 24/10, 4030 Linz · Kriterien Version 1.0, Stand 18.09.2026

1 · Kopfdaten

CRC-__ __
Stufe ____
TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ

2 · Messwerte

MessgrößeReferenzperiodeZeitraumDifferenz
Netzbezug, witterungsbereinigt (kWh)
Netzbezug, witterungsbereinigt (%)100 %
Endenergieverbrauch gesamt (kWh)
PV-Ertrag, spezifisch (kWh/kWp)
Haushaltsstrom / Prozessstrom (kWh)
Datenvollständigkeit (%)Mindestwert 90 %
Messintervall / StundenwerteStundenwerte
Datenlücken über 24 hAnzahl, dokumentiert

Alle Werte stammen aus dem Energiemanagementsystem am Netzanschluss des genannten Standorts. Geschätzte oder hochgerechnete Werte werden nicht als Messwerte geführt.

3 · Methode

VergleichsmaßstabDerselbe Standort, derselbe Zeitraum des Vorjahres (rollierend 12 Monate). Ohne Vorjahr gelten die ersten 90 Tage nach Inbetriebnahme als Basislinie; bewertet wird frühestens 12 Monate später.
WitterungsbereinigungHeizwärmeverbrauch über Gradtagszahlen; PV-Erträge über den spezifischen Ertrag (kWh je kWp) aus Wetterdaten. Verglichen werden ausschließlich bereinigte Werte.
VergleichbarkeitNutzungsänderungen (Zubau, Produktionsänderung, Mieterwechsel, zusätzliche Verbraucher) werden erfasst und unter „Besonderheiten“ ausgewiesen.
DatenqualitätStundenwerte, Vollständigkeit ≥ 90 % im Bewertungszeitraum; Datenlücken über 24 Stunden sind dokumentiert.
Nicht angerechnetKompensationen und Zertifikate, Tarifwechsel ohne Verbrauchsänderung, einmalige Effekte (Leerstand, Baustelle, Sonderbetrieb).

4 · Einsparung

Stufe 2: ≥ 5 % Netzbezug bzw. ≥ 3 % Endenergie · Stufe 3: ≥ 15 % und Datenreihe ≥ 24 Monate
☐ Schwelle erfüllt    ☐ Schwelle nicht erfüllt

5 · CO₂-Faktor

Stromkennzeichnung, E-Control (veröffentlichter Faktor des österreichischen Strommixes)

Der Faktor wird je Jahr neu herangezogen. Der Wert ist eine Rechnung aus Messwerten und dem veröffentlichten Faktor – kein Nachweis der Klimaneutralität und keine Kompensation von Emissionen.

6 · Besonderheiten

7 · Ergebnis und Ausstellung

Zuerkannte Stufe☐ 1 · Datenbasis aktiv   ☐ 2 · Einsparung nachgewiesen   ☐ 3 · Vorbild
Freigabe als Referenzfall☐ ja (nur Stufe 3, ausdrückliche Freigabe des Standortbetreibers)   ☐ nein
Badge-Nummer
Gültig bis12 Monate ab Ausstellung, danach Neubewertung

Hinweis: Dieser Prüfbericht ist ein Eigennachweis aus Messdaten von Umweltsicherheit. Er ist keine Zertifizierung durch eine akkreditierte oder staatliche Stelle und kein Nachweis der Klimaneutralität. Er gilt für einen Standort und einen Zeitraum und sagt nichts über das gesamte Unternehmen, andere Standorte oder Lieferketten aus. Maßgeblich sind die veröffentlichten Kriterien (Version 1.0, Stand 18.09.2026) unter umweltsicherheit.org/kriterien. Rechtsrahmen: Richtlinie (EU) 2024/825, anwendbar ab 27.09.2026.